Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HolzVision Schwärzler GmbH („Auftragnehmer“) und ihren Kunden („Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Holzbau und Zimmerei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von HolzVision Schwärzler GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung nach Beauftragung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und etwaigen Plänen bzw. Leistungsbeschreibungen. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können gesondert verrechnet werden.
4. Termine
Angegebene Termine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, witterungsbedingter Umstände oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung und trifft die erforderlichen Entscheidungen ohne unnötige Verzögerung.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungsbedingungen und etwaige Teilzahlungen (z. B. Anzahlung, Abschlagszahlungen) werden gesondert vereinbart. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet werden.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
8. Haftung
HolzVision Schwärzler GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden und zwingende Haftungstatbestände.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und hergestellte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HolzVision Schwärzler GmbH.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von HolzVision Schwärzler GmbH in Lauterach. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Gerichtsstandsregelungen unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.